Unterhalt rückwirkend einfordern
Frage zur Scheidung
Meine Frau hat die Scheidung und die Unterhaltsklage zurück genommen. Nach nun 2 Monaten möchte sie ausziehen und fordert den fälligen Unterhalt (vor Rücknahme der Scheidung) von mir. Ist dies möglich?
Antwort vom Experten
Wenn die Frau den Unterhalt für die Zeit vor der Scheidung damals bereits bei Ihnen geltend gemacht ha, kann Sie den Anspruch auch jetzt noch durchsetzen. Ein Unterhaltsanspruch setzt jedenfalls die vorherige Geltendmachung voraus und entsteht nicht automatisch.