Beginn des Trennungsjahres

TIPP: Trennungsjahr ist Ihre Sache

Sie selbst bestimmen, wann das Trennungsjahr beginnt und abläuft.
Im Scheidungstermin müssen Sie dem Gericht lediglich bestätigen, dass ein Trennungsjahr eingehalten wurde.
Dabei darf man vor Gericht keine falschen Angaben machen aber es ist Ihre ganz persönliche Angelegenheit, wie die Trennung gestaltet wird.
So kann die Trennung auch innerhalb einer gemeinsamen Wohnung durch strikte Trennung von Tisch und Bett erfolgen.
Eine räumliche Trennung ist also nicht erforderlich.

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