Scheidung Ausland Verfahrenskostenhilfe

Frage zur Scheidung

Ich lebe seid April diesen Jahres in Frankreich bei meinem neuen Lebenspartner (ich habe keinen Job) der zur zeit Arbeitslos ist und auch nur eine Mini Unterstützung bekommt. Mein Mann hat im Mai diesen Jahres nun die Scheidung mit meinem Einverständniss eingereicht und bekommt Verfahrenskostenhilfe. Jetzt meine Frage : ist es möglich das ich auch wenn ich in Frankreich lebe in Deutschland Verfahrenskostenhilfe bekommen kann ? Ich habe gelesen das bei einer Scheidung die Gerichtskosten geteilt werden, da ich aber keinerlei Einkommen habe könnte ich diese im Falle einer Scheidung aber nicht bezahlen ! Was kann ich tun ?

Antwort vom Experten

Auch wenn Sie in Frankreich leben und die Scheidung in Deutschland stattfindet, haben Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Gern reichen wir einen entsprechenden Antrag für Sie ein. Sie müssten zum Scheidungstermin nicht einmal nach Deutschland reisen.

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