Hausverkauf beim Zugewinnausgleich
Frage zur Scheidung
Nach mehrfachen Betrug durch sie will sich meine Frau von mir trennen. Ich habe ein Haus (Grundbuch nur ich), was passier wenn ich es unter Wert an einen Familienangehörigen verkaufe? Was zählt dann zum Zugewinn?
Antwort vom Experten
Der angesprochene Verkauf kann von der Zustimmung Ihrer Ehefrau abhängen, wenn das Haus Ihr ganzes bzw. nahezu Ihr ganzes Vermögen ausmacht. Wenn also der Wert dieses Hauses mehr als ca. 85-90 % Ihres gesamten Vermögens ausmacht, benötigen Sie gem. § 1365 BGB die Zustimmung Ihrer Frau zum Verkauf. Wenn sich diese weigert, kann diese Zustimmung auch durch das Vormundschaftsgericht ersetzt werden, wenn die Voraussetzungen des § 165 Abs. 2 BGB vorliegen. Wenn Sie das Haus dennoch unter Wert verkaufen würden, wäre beim Zugewinnausgleich ein realer Kaufpreis einzubeziehen und nicht der verminderte Preis.