Härtescheidung wegen Alkoholismus

Frage zur Scheidung

Meine Frau ist schwere Alkoholikerin,mehrere Therapien sind fehlgeschlagen, ich möchte jetzt die Scheidung. Sie würde mir ihre 50% des gemeinsamen Hauses (Bauj. 2006)übertragen wenn sie aus den Schulden dafür entlassen wird (klar Banksache). Ein Verkauf würde noch nicht mal die Schulden decken. Für das Trennungsjahr muss sie ja ausziehen, kann sie beim Sozialamt um Unterstützung bitten oder muss ich dafür gerade stehen. Sie hat weder Job noch Einkommen (Alkoholbedingt mehrmals gekündigt worden)Kinder sind keine da. Da ich beruflich die ganze Woche unterwegs bin kann ich nicht überwachen wann und wieviel sie trinkt.Ich weiss aber dass sie auch betrunken fährt um Nachschub zu holen. Sind das Gründe für eine schnelle Scheidung ohne Trennungsjahr. Für mich sind das unzumutbare Zustände. Das letzte mal musste ich sie im beisein der Polizei vom Hausarzt einliefern lassen. Danke im voraus

Antwort vom Experten

Der Alkoholismus kann ein Härtescheidungsggrund sein, wenn dieser in extremer Form vorliegt. Was dabei als extrem anzusehen ist, muss letztlich das betreffende Gericht entscheiden. Zumindest bis zur rechtskräftigen Scheidung besteht eine gegenseitige Unterhaltspflicht (Trennungsunterhalt). Nach der Scheidung gehe ich Ihrer Schilderung nach davon aus, dass die Unterhaltspflicht endet.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website um diese laufend für Sie zu verbessern. Mehr erfahren