Versorgungsausgleich grob unbillig
Frage zur Scheidung
Guten Tag, mein Mann (60, selbständiger Meditationslehrer) und ich (43, öffentlicher Dienst) waren sechs jahre verheiratet. Nun stellt sich bei der Berechnung des Versorgungsausgleiches heraus, daß er nichts zur Rente eingezahlt hat, obwohl er doppelt so viel verdient, wie ich. So soll er also etwa 200 Euro von meiner Rente bekommen. Kann ich das anfechten? Er hatte so viel Zeit (und Geld), sich selbst um seine Rente zu kümmern, während ich gearbeitet und zwei Kinder großgezogen habe. Mit freundlichem Gruß
Antwort vom Experten
Gemäß § 1587 c Nr. 1 BGB findet ein Versorgungsausgleich nicht statt, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten unter Berücksichtigung der beiderseitigen Verhältnisse, insbesondere des beiderseitigen Vermögenserwerbs während der Ehe oder im Zusammenhang mit der Scheidung, grob unbillig wäre. Eine unbillige Härte liegt, wie der Bundesgerichtshof jetzt nochmals ausdrücklich klargestellt hat, nur vor, wenn eine rein schematische Durchführung des Versorgungsausgleichs unter den besonderen Gegebenheiten des konkreten Falls dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs in unerträglicher Weise widersprechen würde. So liegt es wohl in Ihrem Fall. Insofern sollten Sie beantragen, dass der Versorgungsausgleich wegen grober Unbilligkeit unterbleibt.