Schlösser austauschen im gemeinsamen Haus
Frage zur Scheidung
Hallo, meine frau und ich haben ein gemeinsames haus. beide stehen im kredit, sowie im grundbuch. nach einem streit bin ich vorrübergehend zu freunden gezogen wegen dem kind. bezahle aber trotzdem die monatlichen abgaben + gas strom wasser.sie hat darauf hin alle schlösser getauscht und verkehrt mit fremden männern im gemeinsamen haus. außerdem hat sie die schlösser ausgetauscht. darf sie das ohne weiteres? schließlich bezahle ich noch fleißig weiter, reiche aber nun die scheidung ein.
Antwort vom Experten
Da die Frau Miteigentümerin ist, muss sie sich an allen Kosten beteiligen. Wenn Sie das Haus allein nutzt, haben Sie Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung in Höhe der ortsüblichen Miete. Die Frau kann Besuch empfangen. Es dürfen in der ehelichen Wohnung aber keine neuen Partner ohne Ihre Zustimmung dauerhaft einziehen. Da Sie ein Recht auf Zutritt zum Haus haben, wäre die Frau nach dem Austausch der Schlösser verpflichtet, Ihnen einen Schlüssel auszuhändigen.