Scheidungstermin und Corona-Virus

Ihre Frage zur Online-Scheidung & Corona:

Mein Scheidungstermin finder nächste Woche statt und ich habe Angst dort hinzugehen.
Muss man in Zeiten der Corona-Krise den Gerichtstermin persönlich wahrnehmen?

Unsere Antwort:

Bei einem Scheidungstermin wird in der Regel das persönliche Erscheinen beider Ehleute gerichtlich angeordnet.
Allein die Angst vor einer Ansteckung stellt noch keinen Grund dar, dem Scheidungstermin fern zu bleiben.
Sollten Sie allerdings unter Sympthomen einer Corona-Infektion leiden, kann Ihre Rechtsanwalt die Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen beim Familiengericht beantragen.
Dazu ist aber ein ärztliche Attest vorzulegen.

Scheidung schnell und sicher trotz Corona-Krise

Kein Anwaltsbesuch notwendig - Kein Wartezimmer

Die Online-Scheidung ist gerade während der Corona-Krise eine sichere Alternative.
Eine Besuch beim Rechtsanwalt ist nicht notwendig.
Die Korrespondenz kann komplett per E-Mail abgewickelt werden.
Fragen werden jederzeit schnell per E-Mail oder Telefon beantwortet.
Volle Wartezimmer gehörden der Vergangenheit an.
Die Übertragung Ihrer Daten an uns erfolgt SSLverschlüsselt und somit absolut sicher.
Der Scheidungstermin bei Gericht erfolgt unter strengsten Hygienevorgaben.

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