Anspruch auf Teil der Rente des Ehemannes
Frage zur Scheidung
ich lebe von meinem mann getrennt, habe ich anspruch auf einen teil seiner rente
Antwort vom Experten
Die Rentenanwartschaften werden erst im Rahmen des Versorgungsausgleiches im Scheidungsverfahren geteilt. Sie könnten aber einen Anspruch auf Trennungsunterhalt haben, soweit der Ehemann ein höheres Einkommen als Sie erzielt.