Stichtage zum Versorgungsausgleich

Frage zur Scheidung

Welcher Zeitraum wird zur Bemessung des Rentenausgleich bewertet? - Eheschliesung bis Trennung. - Eheschliesung bis énde des Trennungsjahrs. oder bis zur Scheidung.

Antwort vom Experten

Die Ehezeit für den Versorgungsausgleich bemisst man nach § 3 Abs. 1 VersAusglG.
Danach gilt als Ehezeit die Zeit vom Beginn des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde, bis zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.
Für die Ermittlung des Stichtags ist daher die Zustellung des Scheidungsantrages maßgebend.

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