Ergänzungspflegschaft

Frage zur Scheidung

Ich bin seit letztes Jahr 22.6.13 Rechtskräftig geschieden und meine Ex hat mir unseres gemeinsames Kind bei der Scheidung übergeben und es wurde auch im Scheidungs Protokoll festgehalten. Das es Einverständlich war.Kann in diesem Fall ein Ergänzungspfleger mir mein Kind wieder weg nehmen und zur Mutter geben wenn beide ElternteiLe Erziehuns fähig sind und im Scheidungs Urteil alle Fristen verjährt sind?

Antwort vom Experten

Die Ergänzungspflegschaft und weitergehende Entscheidungen zur elterlichen Sorge können unabhängig vom Scheidungsurteil angeordnet werden. Wann die Scheidung rechtskräftig beendet wurde, spielt dabei keine Rolle.

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