Muss ich Unterhalt zahlen?

Frage zur Scheidung

Muss ich als Besserverdienerin meinem arbeitslosen Mann Unterhalt zahlen ?

Antwort vom Experten

Solange Sie noch verheiratet sind kann der Ehemann Anspruch auf Trennungsunterhalt haben, wenn eine Einkommensdiffernenz besteht. Zu berücksichtigen ist dabei der monatliche Selbstbehalt von derzeit 1.050,- €. Den Unterhalt müsste der Ehemann jedoch erst gegen Sie geltend machen, also einfordern. Er wird nicht automatisch fällig. Ob Sie dann der Höhe nach zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sind können Sie über unseren Berechnungsservice unter www.unterhalt-online.biz erfahren.

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