Wer trägt die Kosten der Scheidung?

Frage zur Scheidung

Der Ex meiner Freundin (auch wieder neu liiert) zögert damit die Scheidung einzureichen aus Angst vor den Kosten. Wenn nun meine Freundin die Scheidung einreicht, dann muss sie ja die Kosten tragen. Kann sie denn die Hälfte der Scheidungskosten von ihrem Ex zurück verlangen? Einfach wird die Scheidung nicht, da ihr Ex mit Sicherheit bei der Unterhaltsfrage für die 2 Kinder Probleme machen dürfte...

Antwort vom Experten

Was die Kosten der Scheidung betrifft, müsste die Freundin, wenn sie die Scheidung einreicht, ihre eigenen Rechtsanwaltsgebühren und die Hälfte der Gerichtskosten tragen. Sie hat keinen Anspruch gegen den Ehemann auf Erstattung der hälftigen Rechtsanwaltsgebühren. Es wäre vorab auch zu prüfen, ob die Freundin Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe hat. Dann würden die Kosten der Scheidung von der Staatskasse übernommen. Gern prüfe ich die Kostenfrage für sie. Dazu können Sie unser Formular zum Kostenvoranschlag nutzen. Diesen erhalten Sie gratis per E-Mail.

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