ROM-III-VO bei Folgesachen nach Scheidung
Frage zur Scheidung
ROM III: Ich und meine Ex-Ehefrau sind serbische Staatsbürger, leben aber in Deutschland. Wir sind seit letztem Jahr geschieden nach serbischen Recht hier in Deútschland. Es sind aber noch Verteilungen gemeinsame Vermögens offen? Wird das auch jetzt über serbisches Recht abgewickelt oder kann sie verlangen, dass das über deutsches Recht abgewickelt wird?
Antwort vom Experten
Es handelt sich bei Ihnen um die nachträgliche Regelung von Folgesachen außerhalb des Scheidungsverfahrens (Scheidungsverbundes). Hier gilt die ROM-III-VO nicht, so dass durchaus deutsches Recht zu Anwendung kommen kann.
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