Vorschuss der Prozesskosten bei Unterhaltsverzicht

Frage zur Scheidung

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frau hat einen Anwalt beauftragt eine einvernehmliche Scheidung durchzuführen. Wir haben einen Ehevertrag. Das Gericht hat ihren Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt. Nun verlangt Ihr Anwalt von mir den vollen Prozesskostenvoschuss incl. seiner Kosten. Der Ehevertrag schliesst alle gegenseitigen Unterhaltsansprüche aus. Kann der Anwalt es von mir verlangen ? Da ich mittlerweile in einer anderen Stadt wohne, stellt ihr Anwalt doppelte Anwaltskosten, für den Anwalt Vorort in Rechnung ? Wäre in diesem Fall nicht eine Online-Scheidung günstiger ? Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen ** ******

Antwort vom Experten

Der von Ihrer Frau geltend gemachte Prozesskostenvorschuss resultiert aus einem Anspruch auf Unterhalt während der Trennung. Den Trennungsunterhalt kann man wirksam leider nicht ausschließen, so dass der von Ihnen erwähnte Vertrag, soweit er Trennungsunterhalt ausschließt, unwirksam ist. Ob Sie der Höhe nach verpflichtet sind, die Prozesskosten vorzuschießen, kann ich von hieraus leider nicht einschätzen. Der Prozesskostenvorschuss umfasst auch die Gebühr des Terminsvertreters, dafür entfallen ja die nicht unerheblichen Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder des 1. Anwalts. Eine Verdopplung der Kosten dürfte jedoch nicht eintreten. Die Online Scheidung bei uns wäre schon deshalb günstiger, da wir keine Fahrtkosten- oder Abwesenheitsgelder berechnen und die Scheidungstermine persönlich wahrnehmen.

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