Haus und Zugewinn bei Darlehen

Frage zur Scheidung

Sowohl das während der Ehe erworbene Haus, als auch die Darlehenstilgung durch Sie werden im Rahmen des Zugewinnausgleiches im Scheidungsverfahren berücksichtigt. Das Haus abzgl. der noch bestehenden Verbindlichkeiten erhöht Ihren Zugewinn. Die alleinige Tilgung des Darlehens vermindert diesen entsprechend.

Antwort vom Experten

Der von Ihrer Frau geltend gemachte Prozesskostenvorschuss resultiert aus einem Anspruch auf Unterhalt während der Trennung. Den Trennungsunterhalt kann man wirksam leider nicht ausschließen, so dass der von Ihnen erwähnte Vertrag, soweit er Trennungsunterhalt ausschließt, unwirksam ist. Ob Sie der Höhe nach verpflichtet sind, die Prozesskosten vorzuschießen, kann ich von hieraus leider nicht einschätzen. Der Prozesskostenvorschuss umfasst auch die Gebühr des Terminsvertreters, dafür entfallen ja die nicht unerheblichen Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder des 1. Anwalts. Eine Verdopplung der Kosten dürfte jedoch nicht eintreten. Die Online Scheidung bei uns wäre schon deshalb günstiger, da wir keine Fahrtkosten- oder Abwesenheitsgelder berechnen und die Scheidungstermine persönlich wahrnehmen.

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