Ausbildungsunterhalt nach Ausbildungsende
Frage zur Scheidung
hat ein 21 jähriges kind mit abgeschlossener ausbildung und beruf ein anspuch auf aussteuervorschuss bei noch nicht geplanter hochzeit oder auszug vom getrennt lebenden vater
Antwort vom Experten
Der Begriff des "Aussteuervorschusses" ist mir bisher nicht unter gekommen. Ihrer Schilderung nach handelt es sich um eine Unterhaltsleistung nach abgeschlossener Berufausbildung für ein volljähriges Kind in eigenem Haushalt. Ob dieses Kind noch einen eigenen Unterhaltsanspruch hat, hängt davon ab, ob es die Berufsausbildung endgülltig beendet hat und eigenes Einkommen bezieht. Falls dem so ist, würde ein Anspruch nur bestehen, wenn das Kind eine Zweitausbildung aus nachvollziehbaren und berechtigten Gründen absolviert.
So besteht der Ausbildungsanspruch nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) dann weiter, wenn:
1. der Beruf aus gesundheitlichen oder sonstigen bei Ausbildungsbeginn nicht vorhersehbaren Gründen nicht ausgeübt werden kann,
2. das Kind von den Eltern in die falsche Ausbildung gedrängt wurde oder die Ausbildung nur auf Bitten der Eltern abgeschlossen worden ist,
3. die erste Ausbildung auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung des Kindes beruhte,
4. die weitere Ausbildung zweifelsfrei als eine bloße in engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehende Weiterbildung zu dem bisherigen Ausbildungsweg anzusehen ist.
Haben die Eltern dem Kind durch ihre Unterhaltsleistungen eine angemessene Berufsausbildung ermöglicht, so haben sie grundsätzlich ihre gesetzliche Verpflichtung zur Erbringung von Unterhalt erfüllt.