Erbe und Vorsorgevollmacht ohne Trauschein

Frage zur Scheidung

Ich lebe seit ca 3 Jahren mit meinem Freund zusammen Er ist noch verheiratet aber getrennt wird sich wohl auch nicht scheiden lassen .die beiden haben auch einen 9jährigen Sohn zusammen .Sie wohnt auch mit dem Sohn in seinem Haus . Meine fragen: Er hat mich wohl als Erbe in einer seiner bestehenden Lebensversicherungen eingetragen Würde ich den im Fall eines Falles überhaupt Anspruch drauf haben? Weil er ist ja auf dem Papier noch verheiratet ? Und falls er mal schwer im Krankenhaus liegen sollte (intensiv) Darf ich da überhaupt rein? Auf dem Papier ist die andere ja seine Frau und es heißt ja immer nur angehörige ? Ich danke sehr im vorraus

Antwort vom Experten

Sie würden als Lebenspartnerin nicht als gesetzliche Erbin in Frage kommen. Ihr Freund könnte Sie aber durch ein Testament erbrechtlich bedenken. Falls Sie in seiner Lebensversicherung als Bezugsberechtigte eingetragen sind, hat das nichts mit dem Erbrecht zu tun. Sie würden dann auch als Nichterbin den Betrag aus seiner LV erhalten, wenn der Todesfall eintritt und Sie als Bezugsberechtigte im Vertrag eingetragen sind. Als Freundin haben Sie kein Recht, Ihren Freund im Fall von Krankheit zu vertreten. Insofern empfehle ich Ihnen die sog. Vorsorgevollmacht. Hier können Sie sich gegenseitig als Bevollmächtigte einsetzen für den Fall, dass Sie sich selbst nicht mehr in der Lage sind, verantwortlich zu handeln. Kombinieren kann man die Vorsorgevollmacht mit einer Betreuungs- und einer Patientenverfügung.

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