Zutritt zum gemeinsamen Haus nach Trennung und Aus
Frage zur Scheidung
Hallo! Besitze mit meiner Ex-Frau (Scheidung 2009) ein gemeinsames Haus. Januar 2012 ist sie ausgezogen. Nun möchte Sie zurück! Ist diese für Sie machbar ohne meine Zustimmung. Die obere Wohnung ist vermietet und hat nur Zugang durch die untere Wohnung! Auch vertritt Sie die Meinung, der freie Zutritt steht ihr jederzeit zu in allen Räumen. Könnt ihr mir da weiterhelfen?? Mfg
Antwort vom Experten
In einem ähnlichen Fall hatte der Ehemann nach Auszug der Ehefrau aus dem gemeinsamen Haus alle Schlösser ausgetauscht und ihr untersagt, das Haus zu betreten.
Diese Vorgehensweise des Ehemannes sei als sogenannte verbotene Eigenmacht ohnehin rechtswidrig und von der Ehefrau nicht hinzunehmen, entschied das Gericht.
Auch habe der Ehemann der Ehefrau den Mitbesitz an Haus und Grundstück wieder einzuräumen, ihr also wieder unbeschränkten Zutritt zu gewähren.
Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass die Ehefrau bereits aus dem Haus ausgezogen sei und für sich eine neue Wohnung angemietet habe.
Das Haus der Parteien sei nach Ansicht des Gerichts ausreichend groß, um für beide ausreichenden Wohnraum zu bieten, auch wenn die Ehefrau das Haus und den Garten nur am Wochenende und/ oder zu Erholungszwecken nutzen wolle. Die Einräumung des Mitbesitzes stelle in dem konkreten Falle für den Ehemann keine unbillige Härte im Sinne des § 1361 b BGB dar.
In Ihrem Fall ist aber gerade nicht ausreichend Raum für den Wiedereinzug der Ehefrau, so dass ich davon ausgehe, dass die Ehefrau kein Recht auf Rückkehr hat. Sollten Sie sich mit der Ehefrau nicht einigen können, müsste diese Ihr angebliches Recht auf Mitnutzung des Hauses im Wege eines Zuweisungverfahrens beim örtlichen Amtsgericht geltend machen.