Versogungsausgleich rückwirkend ausschließen?
Frage zur Scheidung
Ich bin seit 2005 geschieden. Da ich in unserer Ehe immer berufstätig war, wurden meinem Exmann Rentenpunkte übertragen. Er hat bis heute nie gearbeitet und auch keinen Unterhalt gezahlt. Mir wurde geraten, von ihm nachträglich einen Ehevertrag unterschreiben zu lassen, damit die Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen ist, um so die Rentenpunkte zurück zu erhalten. Ist das möglich?
Antwort vom Experten
Sie müssen zwischen Zugewinnausgleich (Ausgleich des während de Ehe erwirtschafteten Zugewinns) und dem Versorgungsausgleich (Ausgleich der während der Ehe erwirtschafteten gesetzlichen und privaten Rentenanwartschaften) unterscheiden. Die Rentenanwartschaften wurden im Rahmen des Versorgungsausgleiches im Scheidungsverfahren von Ihrem Rentenkonto auf das des Ex-Ehemannes übertragen. Daran lässt sich heute nichts rückwirkend ändern. Den Zugwinnausgleich können Sie, soweit noch nicht durchgeführt per Notarvertrag ausschließen bzw. auf Ansprüche dauraus gegenseitig verzichten. Dies ändert jedoch nichts an der bereits erfolgten Übertragung von Rentenpunkten im Rahmen des Versogungsausgleiches.