Trennungsunterhalt nach 10 Jahren Trennung
Frage zur Scheidung
die noch ehefrau meines partners arbeitet seit vielen jahren schwarz.nun will sie bei der scheidung einen hohen unterhalt, auch rückwirkend,denn sie leben schon fast 10 jahre getrennt.was kann mann dagegen tun ? keine kinder vorhanden
Antwort vom Experten
Zunächst kann ich Ihnen sagen, dass man Unterhalt erst ab dem Monat der ersten Geltendmachung einfordern kann, also nicht rückwirkend. Das "schwarze Einkommen" der Ehefrau ist in die Berechnung einzubeziehen, wenn Sie es beweisen können. Die 10jährige Trennung hat sicher eine Verwirkung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt (Unterhalt bis zur Scheidung) zur Folge. Auf den nachehelichen Unterhalt (Unterhalt ab der Scheidung) kann sich diese lange Trennungszeit aber auch auswirken. Eine günstige und ganz individuelle Rechtsberatung erhalten Sie gern über unseren Beratungsservice unter www.123rechtsberatung.de.