Aufenthaltsbestimmungsrecht bei gemeinsamem Sorger
Frage zur Scheidung
Meine Lebenspartnerin möchte die Trennung und ausziehen, sie will unsere beiden Kinder (3 und 7) mitnehmen. Bei dem Siebenjährigen habe ich das Sorgerecht bei der Kleinen nicht ,bin aber der Vater. Darf sie ohne Zustimmung von mir die Kinder einfach mitnehmen und ummelden?
Antwort vom Experten
Was den Sohn betrifft, darf Sie diesen nicht ohne Ihre Zustimmung mitnehmen und ummelden, da Sie auch das Sorgerecht und damit einen Teil des Aufenthaltsbestimmungrechtes inne haben. Was die Tochter betrifft könnte sie diese auch ohne Ihre Zustimmung mitnehmen. Sie können als Kindesvater aber durchsetzen, dass Ihnen die elterliche Sorge mit übetragen wird (gemeinsame elterliche Sorge wie bei Ihrem Sohn). Dazu könnten Sie sich zunächst an das örtliche Jugendamt wenden. Sollte die Kindesmutter der Übertragung nicht zustimmen, kann diese auch gerichtlich durchgesetzt werden.