Bedürftigkeit und Vermögen
Frage zur Scheidung
Hallo! Ich möchte mein Haus verkaufen, sofort ein neues kleineres bauen. In der Scheidungsvolgevereinbarung steht, wenn nicht mehr bedürftig braucht mein Ex kein nachehelichen Unterhalt mehr zahlen. Trifft das in diesem Fall auch zu? Habe das Geld ja nur bis zu Fertigstellung des Hauses.
Antwort vom Experten
Es ist davon auszugehen, dass das Ihnen aus dem Verkauf kurzfristig zuwachsende Vermögen keinen Einfluss auf die vorliegende Bedürftigkeit hat, soweit es für den nachfolgenden Hausbau "reserviert" wird.