Doppelhaushälft bei Trennung

Frage zur Scheidung

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Ehemann war zuletzt bis zum 1. März 2011 in Deutschland angemeldet und dann in England um Insolvenzverfahren einzuleiten. Seit Dezember 2012 in Deutschland wieder angemeldet und hat am 16.April die Scheidung in Deutschland eingereicht?Resultiert jedoch weiterhin in England angemeldet aufgrund des Vorliegens der Anmeldung auf dem ital. Einwohnermeldeamt aus dem hervorgeht dass er in England lebt. Diese Mitteilung (bestätigt den gewöhnlichen Wohnsitz meines Ehemannes in Italiens) wurde durch das ital. Konsulat durch Sitz in England mitgeteilt. Ist das möglich? Ich lebe in Italien seit über 3 Jahren und habe die Scheidung in Italien eingereicht.Mein Mann seit nur 3 Monaten in Deutschland. Welches Gericht hat die Zuständigkeit? Geheiratet haben wir nach dem italienischen Recht! Ausserdem wenn ein Eu-Mitglied mit Anspruch auf Sozialhilfe 6 Monate das Land verlässt hat er jeglichen Anspruch verloren. Wie konnte mein Mann Sozialhilfe bekommen.? Vielleicht sieht das Arbeitsamt nur , dass er innerhalb der 2 Jahre in einer anderen Adresse wohnhaft war, dann Abmeldung, dann Neuanmeldung in einer anderen Adresse. Was dazwischen passiert ist können sie nicht wissen bzw. die Abmeldung von über 6 Monate aus Deutschland.

Antwort vom Experten

Nach einer ersten Prüfung Ihrer Angaben wäre für die Scheidung ein italienisches Familiengericht zuständig.
Dies ergibt sich aus der sog. Brüssel IIa VO.

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