Kostenübernahme bei Scheidung
Frage zur Scheidung
Die Scheidung hat mein Mann eingereicht. Im Schreiben vom Familiengericht wurde ich aufgefordert, meine finanzielle Möglichkeit der anteiligen Kostenübernahme anzugeben. Diese anteiligen Kosten habe ich verweigert,da er ja Scheidung eingereicht hat.
Antwort vom Experten
Es kann durchaus sein, dass Sie im Rahemen der allgemeinen Unterhaltspflicht zwischen Ehegatten verpflichtet sind, die Verfahrenskosten zu übernehmen, auch wenn der Ehemann den Scheidungsantrag eingereicht hat. Man spricht hier vom sog. Prozesskosten- oder Verfahrenskostenvoranschuss.