Kostenentscheidung des Gerichtes
Frage zur Scheidung
Zur Scheidung in dem Schreiben zum Versorgungsaufwand habe ich zugestimmt. Ich bin aber nicht bereit, anteilige Kosten dafür zutragen. Dieses habe ich schriftlich erklärt. Komme ich damit durch?
Antwort vom Experten
Wer welche Kosten zu tragen hat, bestimmt letztlich das Familiengericht. Wenn nicht erhebliche Gründe dagegen sprechen, werden die Kosten der Scheidung inklusive Versorgungsausgleich zwischen den Eheleuten geteilt. Jeder trägt also 1/2 der Gerichtskosten und die eigenen Rechtsanwaltsgebühren.