Auszug mit 2 Kindern aus dem gemeinsamen Haus
Frage zur Scheidung
Ich lebe derzeit im gemeinsamen Haus und möchte mit meinen 2 Kindern ausziehen.
Meine Frage ist, wenn ich ausziehe verliere ich dann den Anspruch auf den Vermögenswert (sprich Hausanteil?).
Das ich damit auf den Unterhalt verzichte weiss ich.
Antwort vom Experten
Durch den Auszug verlieren Sie weder Ihren Miteigentumsanteil am Haus, noch Ihren Unterhaltsanspruch.
Im Gegenteil, der Auszug verschafft Ihnen einen Anspruch auf Trennungs- und Kindesunterhalt.
Außerdem müsste der Ehemann, soweit er im gemeinsamen Haus verbleibt, Ihnen für die Nutzung Ihres hälftigen Hausanteils eine Nutzungsentschädigung zahlen.
Diese orientiert sich der Höhe nach an der örtsüblichen Miete.