§ 140 Abs. 2 Nr. 4 FamFG

Frage zur Scheidung

Hallo,ich lebe seit fast 2 Jahren getrennt von meinem Ehemann,wir sind beide aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und unsere gemeinsame Tochter lebt bei mir.ER zahlt keinen Unterhalt für sie.Wir sind uns einig das wir uns scheiden lassen wollen und alles ist bereits geklärt,den Versorgungsausgleich habe ich bereits gemacht.Er allerdings nicht und nun hat mir das Gericht mit geteilt das unser Scheidungsverfahren einfach eingestellt wird da er nicht mit arbeitet.Ich möchte aber wieder heiraten,habe ich denn keine Möglichkeit geschieden zu werden? Lg

Antwort vom Experten

Da der Versorgungsausgleich im Zwangsverbund mit der Scheidung ist, kann über die Scheidung erst dann entschieden werden, wenn auch über den Versorgungsausgleich entschieden werden konnte. Das Scheidungsverfahren wurde bei Ihnen sicher nicht eingestellt. Wenn der Ehemann beim Versorgungsausgleichsverfahren nicht ordnungsgemäß mitwirkt, kann sich das Scheidungsverfahren aber erheblich verzögern. Das Gericht kann zwar Zwangsmittle gegen den Ehemann festsetzen (Ordnungsgeld usw.) ab das wird Ihnen auch kaum etwas nützen. Sie könnten die Abtrennung des Verfahrens zum Versorgungsausgleich beantrage, allerdings dürften die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 140 Abs. 2 Nr. 4 FamFG nicht vorliegen, da der Ehemann nicht ordungsgemäß mitwirkte. Insofern bliebe noch ein Antrag auf Abtrennung nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG wegen Vorliegens einer unzumutbaren Härte. Das Sie wieder heiraten möchten dürfte als Härtegrund allerdings nicht ausreichen.

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