Wie mache ich nachehelichen Unterhalt geltend?

Frage zur Scheidung

Mein Mann und ich leben seit ca. 6 Jahren getrennt.Er zahlt mir seit der Trennung €450.- Unterhalt, da ich meinen Lebensunterhalt nicht von meinen Einkünften bestreiten kann.Mein Mann ist 64 Jahre alt, und geht Ende des Jahres in Rente, und ich Mitte 2015. Wir sind im Mai 42 Jahre verheiratet. Mein Frage wäre jetzt: Im Falle der bevorstehenden Scheidung ist der Versorgungsausgleich ja gesetzlich geregelt. Bekomme ich trotzdem weiterhin Unterhalt? Und wer entscheidet das? Vielen Dank!

Antwort vom Experten

Bis zur rechtskräftigen Scheidung erhalten Sie Trennungsunterhalt. Danach haben Sie Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Diesen müssen Sie gesondert gegenüber dem Ehemann geltend machen. Dies kann zunächst außergerichtlich geschehen. Sollte man hier keine Einigung erzielen, müssten Sie den nachehelichen Unterhalt im Scheidungsverfahren (als Folgesache) durch einen entsprechenden Antrag geltend machen. Dazu wird dann wie bei der Scheidung selbst, ein Rechtsanwalt benötigt. Das Gericht setzt den zu zahlenden Unterhalt für die Zeit nach der Ehe dann fest.

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