Zustimmung zum Hausverkauf nach 1365 BGB

Frage zur Scheidung

Ich bin mit meiner Frau seit 25 Jahre Verheiratet . Meine Frau hat vor 15 Jahre ein Haus mit dem Familie gesteigert und steht deshalbt allein in Grundbuch . Bin ich doch Eigentümer von diesem Haus ? Konnte meine Frau dieses Haus allein verkaufen ?

Antwort vom Experten

Wenn Ihre Frau als alleinige Eigentümerin im Grundbuch eingetragen ist, kann Sie das Haus auch allein verkaufen.
Sie sind Ihrer Schilderung nach kein Miteigentümer.

Da Sie verheiratet sind gilt für einen Verkauf des Hauses jedoch § 1365 BGB:

"§ 1365
Verfügung über Vermögen im Ganzen

(1) Ein Ehegatte kann sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen. Hat er sich ohne Zustimmung des anderen Ehegatten verpflichtet, so kann er die Verpflichtung nur erfüllen, wenn der andere Ehegatte einwilligt.
(2) Entspricht das Rechtsgeschäft den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung, so kann das Familiengericht auf Antrag des Ehegatten die Zustimmung des anderen Ehegatten ersetzen, wenn dieser sie ohne ausreichenden Grund verweigert oder durch Krankheit oder Abwesenheit an der Abgabe einer Erklärung verhindert und mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist."

Danach bedarf der Verkauf der Immobilie Ihrer Zustimmung, wenn das Haus den Großteil des Vermögens der Ehefrau ausmacht.

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