Abtrannung des Versorgungsausgleichs bei langem Ve

Frage zur Scheidung

Guten Abend Ich lebe seit 5 Jahren getrennt und der Scheidungsantrag läuft seit Juli 2012. Der Versorgungsausgleich wurde gemacht,allerdings sind noch Lücken bei meiner noch Ehefrau.Ich reichte diese nach,da sie seit 4 Monaten spurlos verschwunden ist. Dies wurde aber nicht anerkannt. Was kann ich noch tun nur ohne Versorgungsausgleich,der ja nicht von ihr fertiggestellt werden kann,geschieden zu werden.

Antwort vom Experten

Wenn eine Mitwirkung der Ehefrau praktisch ausgeschlossen ist, da Sie angeben, dass diese verschwunden sei, kann das Verfahren zum Versorgungsausgleich vom Scheidungsverfahren abgetrennt werden. Das müssten Sie entsprechend beantragen. Normiert ist dies in § 140 II Nr. 5 FamFG. Ein unzumutbare Härte dürfte wegen der langen Verfahrensdauer vorliegen.

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