Verzicht auf Kindesunterhalt

Frage zur Scheidung

Hallo zusammen, wir haben einen Sohn, waren aber nicht verheiratet. Nun trägt es sich so zu, daß wir während unserer Beziehung einige Schulden gemacht haben und diese Altlasten uns jetzt einholen. Ich habe vor kurzem Post vom Gericht bekommen wo ich mich jetzt zu meinen Schulden äussern muss. Es geht um Mietschulden. Der ehemalige Vermieter möchte rechtmässig sein Geld haben worin ich ihm völlig zustimme und ich mitlerweile in der glücklichen position bin, es in Raten zurückzahlen zu können. Allerdings möchte ich diese Altlast nicht alleine tragen, da wir beide diese besagten Schulden gemacht haben. Nun weiss ich aber das mein Ex-Partner nicht viel verdient und anteilmäßig an das Jugendamt Unterhalt zahlen muss. Nun meine Frage: Wäre es möglich von meiner Seite aus für einen gewissen Zeitraum freiwillig auf den Unterhalt zu verzichten damit unsere gemeinsame Schuld somit in kürzester Zeit beglichen werden kann? Da mir eine schnelle Erledigung dieser Altlast sehr am Herzen liegt.

Antwort vom Experten

Ihrer Schilderung handelt es sich um Unterhalt für den gemeinsamen Sohn, also um Kindesunterhalt. Auf diesen können Sie nicht wirksam verzichten, schon gar nicht, wenn das Jugendamt bereits mit einbezogen wurde. Insofern müsste der Mann Unterhalt und einen Teil der offenen Miete zahlen.

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