Steuerklasse nach Trennung

Frage zur Scheidung

Ab wann muss ich bei einer Trennung die Steuerklasse wechseln? Und zu welcher? Im Moment habe ich die III und mein Mann V .

Antwort vom Experten

Die Lohnsteurklassen müssen im Folgejahr der Trennung angepasst werden. Im Jahr nach der dauernden Trennung werden die Eheleute steuerlich dann wie Alleinstehende behandelt (Steuerklasse I oder bei alleinerziehend mit Kind und Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Steuerklasse II).

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