Steuerklasse nach Trennung
Frage zur Scheidung
Ab wann muss ich bei einer Trennung die Steuerklasse wechseln? Und zu welcher? Im Moment habe ich die III und mein Mann V .
Antwort vom Experten
Die Lohnsteurklassen müssen im Folgejahr der Trennung angepasst werden. Im Jahr nach der dauernden Trennung werden die Eheleute steuerlich dann wie Alleinstehende behandelt (Steuerklasse I oder bei alleinerziehend mit Kind und Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Steuerklasse II).