Lange Scheidungsdauer wegen Versorgungsausgleich

Frage zur Scheidung

Mein Lebensgefährte lebt im vierten Jahr von seiner Ehefrau getrennt. Die Scheidung ist eingereicht, die Antragsgegnerin aber bringt nicht alle Unterlagen zusammen, somit verzögert sich die Scheidung immer weiter. Kann man nicht nach drei Jahren Tennungszeit auch so geschieden werden? Wir wollen heiraten und nicht noch immer weiter warten müssen, gibt es da einen Rat? Vielen Dank

Antwort vom Experten

Nach 3 Jahren Trennung kann die Scheidung auch ohne Zustimmung des anderen Ehegatten erfolgen. Bei Ihrem Lebensgefährten gibt es aber vermutlich Probleme bei der Folgesache Versorgungsausgleich, der im Scheidungsverfahren mit durchgeführt werden muss. Hier kann das Gericht, wenn Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht werden, ein Zwangsgeld verhängen. Verzögern wird sich das Verfahren aber dennoch. Eine Abtrennung der Folgesache Versorgungsausgleich kommt wohl nicht in Betracht, weil dazu beide Eheleute die Unterlagen rechtzeitig beigebracht hätten müssen. Sie können aber "testweise" beantragen, den Versorgungsausgleich abzutrennen und die Scheidung vorab auszusprechen.

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