Welches Scheidungsrecht wird angewendet?
Frage zur Scheidung
Welches Recht ist bei einer einvernehmlichen Scheidung anzuwenden, wenn beide Parteien rum. Staatsbürger sind mit Hauptwohnsitz in Österreich seit 3 Jahren? Wenn die Scheidung im Ausland ausgesprochen wird, welches Recht gilt dann nach der Scheidung?
Antwort vom Experten
Die Rechtsanwendung im Scheidungsrecht innerhalb der EU regelt die sog. Rom-III-Verordung.
Wenn die Eheleute keine eigene Rechtswahl getroffen haben, was möglich wäre, kommt das Recht des Staates zur Anwendung, indem beide Eheleute zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichtes ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Dies wäre bei Ihnen österreichisches Scheidungsrecht.
Wenn die Scheidung im Ausland eingereicht wird, würde dann ebenfalls österreichisches Scheidungsrecht zur Anwendung kommen, wenn die Eheleute nicht vorher beide den gewöhnlichen Aufenthalt in den selben Staat (hier wohl Rumänien) verlegt hätten.