Werden die Häuser in Bosnien mit umfasst?

Frage zur Scheidung

Mein Vater und meine Stiefmutter haben 1975 geheiratet in Bosnien ,1985 haben sie gemeinsam eine Wohnung in Deutschland gekauft aber im Grundbuch ist sie alleine eingetragen. Sie sind seit Januar 2013 geschieden. Haben 2 Häuser in Bosnien. Meine Frage ist, ob das deutsche Gericht nur über die Wohnung entscheidet oder können die auch über die Häuser in Bosnien entscheiden oder muss das in Bosnien separat gerichtlich entschieden werden? Beide sind bosnische Staatsbürger. Danke

Antwort vom Experten

In einem deutschen Scheidungsverfahren würde das gesamte Vermögen der Eheleute, also auch die Häuser in Bosnien, mit einbezogen. Eine eventuelle Umschreibung im Grundbuch müsste dann aber in Bosnien vor Ort erfolgen.

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