Altersvorsorgeunterhalt
Frage zur Scheidung
Ich lebe seit 13 Jahren getrennt von meinem Mann. Bisher haben wir uns unserer beider Renten (ich bekomme nur einen kl. Betrag) geteilt und ich bin gut zurecht gekommen. Nun möchte mein Mann mir nur noch den gesetzlichen Unterhalt zahlen. Meine Frage ist nun, wie hoch ist dieser gesetzliche Unterhalt prozentual? Wir haben auch noch gemeinsame Schulden auf unser Haus und ich fürchte, daß ich in Zukunft erheblich weniger Geld zur Verfügung habe. Muß ich diese Schulden im Falle des gekürzten Unterhaltes weiter mitbezahlen? Freundliche Grüße
Antwort vom Experten
Eine konkrete Unterhaltsberechnung bieten wir unter www.unterhalt-online.biz an. Bei der Bemessung des Unterhaltsanspruchs bei Rentnern (sog. Altersvorsorgeunterhalt) ist zu berücksichtigen, dass der strikte Halbteilungsgrundsatz gilt. Dem Unterhaltsgläubiger steht danach grundsätzlich die Hälfte der Differenz der Renten zu (also nicht lediglich 3/7 wie beim Erwerbseinkommen).