Internationale Zuständigkeit für Ehevertrag

Frage zur Scheidung

Ich habe in Franreich eine einvernehmliche Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen. Jetzt lebe ich in Deutschland. Ich möchte eine Änderung der Scheidungsfolgenvereinbarung erreichen. Sind dafür die Gerichte in Deutschland oder in Frankreich zuständig? Wird deutsches oder französisches Recht angewandt?

Antwort vom Experten

Die Vereinbarung können Sie jederzeit ändern es wird sich bei Ihnen nur die Frage stellen, nach welchem Recht eine Scheidung durchzuführen wäre, falls noch nicht erfolgt.
Dies würde sich nach der sog. Rom-III-Verordnung richten und hängt von der Staatsangehörigkeit, dem gemeinsamen oder dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt ab.
Danach richtet sich dann auch die örtliche Zuständigkeit der Gerichte, welche sich hier nach der sog. Brüssel-IIa-Verordnung bestimmt.

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