Scheidung ruhen lassen oder zurücknehmen

Frage zur Scheidung

Guten Morgen habe eine Frage zum Scheidungstermin habe die Scheidung eingereicht bekomme Prozesskostenhilfe nun steht der Termin an kann ich diesen erst einmal verschieben wollte die die Scheidung zurück ziehen bzw.ruhen lassen erst einmal wegen unserem Sohn 11 jahre ist dieses möglich weil meine Anwätin sagte sie würde dieses nicht tun.Danke für die Hilfe

Antwort von RA Christian Kah

Sie können jederzeit das Ruhen des Scheidungsverfahrens beantragen oder gar den Scheidungsantrag zurück nehmen. Wenn Sie es so wollen, muss die Rechtsanwältin den entsprechenden Antrag einreichen. Das Sie Verfahrenskostenhilfe bekommen, ändert daran nichts.

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