Verjährung Zugewinnausgleich

Frage zur Scheidung

Mein Ex und ich streiten schon seit Jahren über den Zugewinnausgleich . Unsere Anwälte schreiben sich regelmässig neue Forderungen, zu einer Übereinkunft kam es jedoch nie. Zählt hier auch die Verjährungsfrist nach Scheidung , da keiner offiziell den Zugwinn eingeklagt hat ?

Antwort vom Experten

Zugewinnausgleichsansprüche verjähren in 3 Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, also mit Ende des Jahres, in dem die Ehescheidung rechtskräftig geworden ist.
Die Verjährung wird durch Einreichung eine Klage (eines Antrages bei Gericht) unterbrochen und nicht durch bloßes Verhandeln mit der Gegenseite. Insofern kann der Anspruch verjähren, wenn die gerichtliche Geltendmachung unterbleibt.

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