Scheidung und Unterhalt mit Bezug zu Spanien.

Frage zur Scheidung

Guten Tag, Mein Mann und ich sind 2001 nach deutschem Eherecht getraut worden, leben aber seit 1996 in Spanien. Hypothek, Kinder, alles läuft schon immer über Spanien und meine Frage ist nun, ob für uns das deutsche oder spanische Trennungs- und Unterhaltsrecht gilt. Wir werden beide in Spanien bleiben. Eine Scheidung müsste über Deutschland erfolgen? Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe!

Antwort vom Experten

Sind die Eheleute ausschließlich Deutsche, dann kommt im regelmäßig das deutsche Unterhaltsrecht zur Anwendung. Wenn sich der deutsche Unterhaltsberechtigte in Spanien aufhält, dann regelt das spanische Internationale Privatrecht in Art. 8 Ziffer 7 Codigo Civil die Anwendbarkeit des gemeinsamen nationalen Rechtes von Unterhaltsberechtigten und Unterhaltsverpflichteten. Es käme daher deutsches Unterhaltsrecht zur Anwendung. Da Sie beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, würde auch die Ehescheidung nach deutschem Recht erfolgen. Zuständig wäre dazu das Amtsgericht Berlin Schöneberg. Die Scheidung könnte in Ihrem Fall komplett über unseren Online-Service auch ohne Ihre Anwesenheit in Deutschland erfolgen.

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