gegenseitiger Verzicht auf Kindesunterhalt

Frage zur Scheidung

Die Ehegatten verzichten gegenseitig auf Ehegattenunterhalt. Geht das auch beim Kindsunterhalt? Das minderjährige Kind lebt bei der Mutti und das volljährige beim Vater. Dieses studiert.

Antwort vom Experten

Ein Verzicht auf zukünftigen Kindesunterhalt ist gesetzlich ausgeschlossen und daher nicht möglich. Dies ergibt sich aus § 1614 BGB. Die Eltern können sich aber im Innenverhältnis zueinander von der Zahlung des Kindesunterhalts freistellen. Diese Freistellung ist aber nur im Hinblick auf Unterhalt für minderjährige Kinder möglich. Das volljährige Kind hat einen eigenen Unterhaltsanspruch. Diesen muss es nicht geltend machen, kann aber auch nicht wirksam darauf verzichten.

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