Verzicht auf Unterhalt und Leistungsbezug
Frage zur Scheidung
Wenn meine Frau nach der Scheidung auf Unterhalt verzichtet, weil sie eine Lebensversicherung haben möchte, können mich die Ämter dann trotzdem zur Zahlung verpflichten, wenn sie mit ihrem Geld nicht klar kommt?
Antwort vom Experten
Sollte die Frau später einmal Sozialleistungen beziehen, werden die betreffenden Ämter prüfen, ob ein Unterhaltsanspruch gegen Sie besteht und diesen ggfls. selbst durchsetzen. Der Unterhaltsanspruch der Frau würde in einem solchen Fall nämlich auf den Leistungsträger übergehen. Insofern würde der von Ihnen beabsichtigte Unterhaltsverzicht hier nicht greifen.