sofortige Rechtskraft vom Scheidungsbeschluss
Frage zur Scheidung
Hallo, ich habe gehört, dass man nach der Scheidung noch warten muss, bevor das Scheidungsurteil wirksam wird und man wieder heiraten kann. Wie verhält es sich damit?
Antwort vom Experten
Der Scheidungsbeschluss (früher hieß es Scheidungsurteil) wird am Ende der Scheidungsverhandlung verkündet und einen Monat nach Zustellung rechtskräftig, also wirksam. Mann kan in der Scheidungsverhandlung auf diese Rechtsmittelfrist verzichten. Dazu benötigen aber beide Eheleute einen eigenen Rechtsanwalt. Bei einvernehmlichen Scheidungen wird aber oft aus Kostengründen nur ein Rechtsanwalt beauftragt. Der Rechtsmittelverzicht kann aber auch im Nachhinein schriftlich über einen Rechtsanwalt erklärt werden. Mit Eingang des Schriftsatzes bei Gericht wird der Scheidungsbeschluss sofort rechtskräftig. Dazu können Sie z.B. unseren Service unter www.rechtsmittelverzicht-online.de nutzen.