Blitzscheidung - die schnelle Ehescheidung

Frage zur Scheidung

Ich möchte eine schnelle Scheidung von meiner Ehefrau, am besten Blitzscheidung, und wir sind uns in allen Dingen einig. Was muss ich beachten? Wir sind seit 2 Jahren verheiratet.

Antwort von RA Christian Kah

Da Ihre Ehe keine 3 Jahre besteht, kann die sog. Blitzscheidung innerhalb von 1 Monat durchgeführt werden. In Ihrem Fall muss nämlich kein Versorgungsausgleich durchgeführt werden und so verkürzt sich die Verfahrensdauer entsprechend. Die schnelle Scheidung (Blitzscheidung) können Sie über unser Online-Formular einleiten. Es kommt dann schnell zu einem Anhörungstermin beim zuständigen Familiengericht. In diesem Termin wird der Scheidungsbeschluss verkündet.

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