Das Vermögen beim nachehelichen Unterhalt (Hausver
Frage zur Scheidung
Sehr geehrter Herr RA Kah, meine Ehefrau erhält die Hälfte vom Hausverkauf. Wir sind beide im Rentenalter und lassen uns scheiden. Wird der Unterhalt meiner Ehefrau durch das Barkapital (Hausverkauf), gemindert? Vorab vielen Dank!
Antwort vom Experten
Grundsätzlich haben geschiedene Ehegatten das eigene Vermögen zunächst aufzubrauchen, um bedürftig und damit unterhaltsberechtigt zu sein. Wenn die Ehefrau also den hälftigen Verkaufserlös erhält, würde deren Bedürftigkeit entfallen. Sie hätte dann keinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.