Internationale Zuständigkeit für Ehescheidung
Frage zur Scheidung
Wir leben innerhalb der EU, seit über 5 Jahren; mein Mann seit einem halben Jahr inoff. in Dt, aus beruflichen Gründen. Er hat die Scheidung nun in Dt beantragt, basierend auf ROM 3. Ich will aber nicht nach Dt Recht geschieden werden. Wenn dann anch dem EU Land wo wir leben. Wie kann ich das dt Recht abwehren?
Antwort vom Experten
Welches Recht im Scheidungsverfahren zur Anwendung kommt richtet sich nach der sog. Rom-III-Verordnung.
Wenn die Eheleute keine Rechtswahl getroffen haben, bestimmt sich das anwendbare Recht nach Art. 8 Rom III.
Nach diesem ist zunächst Recht des Staates anzuwenden, in dem die Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts gemeinsam ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Andernfalls findet das Recht des Staates Anwendung, in dem die Ehegatten zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, soweit dieser nicht mehr als ein Jahr vor Anrufung des Gerichts endete oder einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Bei Ihnen würde daher das Recht des Staates anzuwenden sein, in welchem Sie zuletzt zusammen gelebt haben.
Wenn dies nicht Deutschland war, müssten Sie dem Gericht das mitteilen.