Anrechnung vorgereichtlicher Kosten
Frage zur Scheidung
Sind bei einer Scheidung immer außergerichtliche Tätigkeiten vom Anwalt zu verrrechnen bzw. wann werden sie erhoben?
Antwort vom Experten
Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens können neben den Gebühren für die Tätigkeit vor dem Amtsgericht auch Gebühren für eine außergerichtliche Tätigkeit beim Rechtsanwalt anfallen. Diese vorgerichtliche Gebühr ist jedoch mindestens zu 1/2 auf die später im Gerichtsverfahrens anfallende Gebühr anzurechnen. Solche vorgerichtlichen Gebühren können z.B. bei der zunächst auergerichtlichen Geltendmachung von Unterhalt oder anderen Ansprüchen entstehen.