VKH und Einkommen des Partners
Frage zur Scheidung
Sehr geehrter Herr Kah, ich möchte für die Scheidung Beratungshilfe beantragen. Wird da das Einkommen meines seit Mai 2013 bei mir lebenden Partners mit eingerechnet oder werden nur meine Einkünfte dafür eingerechnet. Im Haushalt lebt ein 16-jähriges Kind mit, welches aber nicht sein leibliches ist.Über eine rasche Auskunft wäre ich dankbar.
Antwort vom Experten
Im Scheidungsverfahren können Sie die sog. Verfahrenskostenhilfe beantragen. Die Einkünfte des neuen Lebenspartners werden in dem hier relevanten Fragebogen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht abgefragt. Gern reichen wir den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe kostenlos für Sie ein und begleiten nach der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe Ihr Scheidungsverfahren. Dazu können Sie unser Online-Formular nutzen.