Scheidung und Unterhalt
Frage zur Scheidung
Ich möchte mich nach 35 Ehejahren von meiner Frau scheiden lassen. Die Scheidung habe ich bereits eingereicht. Während der Ehe sind meiner Frau keine ehebedingten Nachteile entstanden. Sie arbeitet als freiberufliche Architektin und ich als Oberarzt. Wir haben eine erwachsene Tochter im Alter von 35 Jahren. Während der Ehe haben wir ein Haus sowie 2 Eigentumswohnungen erworben. Die Kredite hierzu sind noch nicht abgezahlt. Ich lebe inzwischen in einer neuen Beziehung. Muss ich meiner Frau lebenslangen Unterhalt auch dann zahlen, wenn ihr keine ehebedingten Nachteile entstanden sind? Werden bei der Unterhaltsberechnung nach der Ehe sowie in der Trennungszeit neue Schulden beachtet, die ich z.B. durch den Erwerb eines neuen Hauses mit meiner neuen Lebenspartnerin mache?
Antwort vom Experten
Zunächst sei möchte ich voranstellen, dass der nacheheliche Unterhalt per Gesetz zeitlich nicht begrenzt ist. Lediglich eine neue eheähnliche Beziehung auf Seiten der Ehefrau ließe einen Unterhaltsanspruch entfallen. Ob Sie nun zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sind, hängt im Wesentlichen von dem eheprägenden Einkommen und den ehelichen Lebensverhältnissen ab. Nach einer Trennung/Scheidung soll nach dem Willen des Gesetztgebers jeder Ehegatte seinen Lebensstandart aufrecht erhalten können. Insofern sind die Nettoeinkünfte der letzten 12 Monate maßgeblich. Aus der sich daraus ergebenden Differenz berechnet sich der Unterhaltsanspruch. Verbindlichkeiten, die nach der Trennung/Scheidung gemacht wurden und nicht eheprägend waren, sind bei der Berechnung des Unterhalts weitestgehend nicht von Belang. Sollte das von Ihnen erworbene Haus allerdings selbst als Wohnraum genutzt werden, können zumindest die monatlichen Zinsen berücksichtigt werden.